AGBAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Romedis GmbH, Neubeuern, für Nicht-Verbraucher

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Verkaufs-, Zahlungs- und Reklamationsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen der Romedis GmbH an Nicht-Verbrauchern, wie Unternehmen, Gewerbetreibende, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Sondervermögen des öffentlichen Rechts. Unsere AGB richten sich ebenso an unsere freiberuflich tätigen Fachkunden wie beispielsweise Orthopäden und Orthopädietechniker.

Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die das Rechtsgeschäft nur zu einem Zweck abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann.

1.2. Mit Abgabe und Ausführen eines Auftrags und/oder einer Bestellung erkennt der Käufer/Auftraggeber unsere AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an, welche auf unserer Internetseite abgerufen oder von uns auf Anfrage geschickt werden können. Unsere AGB sind Bestandteil aller unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen; sowohl aus abzuschließenden als auch aus bereits laufenden Geschäftsbeziehungen. Unsere AGB gelten für alle weiteren künftigen Geschäfte und Verträge mit einem Käufer/Auftraggeber, auch wenn wir ihn zukünftig nicht mehr ausdrücklich darauf hinweisen.

1.3. Die Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufs-AGB des Käufers/Auftraggebers – setzt unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung voraus. Im Fall der schriftlichen Bestätigung gelten die Einkaufs-AGB des Käufers/Auftraggebers nachrangig und ergänzend. Bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung besonderer Bedingungen für bestimmte Bestellungen gelten unsere AGB ergänzend. Ein Schweigen auf eine Auftragsbestätigung des Käufers/Auftraggebers mit dessen widersprechenden Einkaufs-AGB oder Erklärungen stellt keine entsprechende Zustimmung unsererseits dar.

1.4. Die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegt dem Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden.

§ 2 Angebote und Bestellvorgänge

2.1. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche Vereinbarungen unserer Angestellten – ausgenommen sind unsere Organe, Prokuristen und Generalbevollmächtigten – im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.2. Die telefonische oder schriftliche Bestellung des Käufers/Auftraggebers ist ein bindender Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags.

2.3. Ergänzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie beispielsweise "wie bereits geliefert", "wie gehabt" oder ähnliche Zusätze in unseren Angeboten beziehen sich ausschließlich auf die Qualität oder Quantität der Ware, jedoch nicht auf den Preis. Derartige Angaben in Bestellungen des Käufers/Auftraggebers werden von uns auf eben dieser Weise verstanden.

2.4. Unsere Angestellten – ausgenommen sind unsere Organe, Prokuristen und Generalbevollmächtigten - sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

2.5. Die in Produktkatalogen und -brochüren enthaltenen Angaben zu unseren Produkten oder Dienstleistungen sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware oder Dienstleistung dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.6. Bei fehlerhaften Preisangaben in unseren Katalogen, Broschuren, Flyern und dergleichen sind wir ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Lieferungsbedingungen

3.1. Die Lieferung erfolgt EXW (Incoterms® 2010 rules by the International Chamber of Commerce (ICC)"), soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist. Lieferort ist unser Geschäftssitz (Sitz der Romedis GmbH), Georg-Wiesböck-Ring 5A, 83115 Neubeuern, Deutschland. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Bereitstellung der Lieferung durch uns am Lieferort, auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen. In einem solchen Fall erfolgt eine Transportversicherung nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers.

3.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer/Auftraggeber zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen sind wir auch berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.

3.3. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine gelten stets als ungefähre Angaben, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich als solcher schriftlich vereinbart wurde.

3.4. Lieferfristen und -termine gelten in dem Moment als eingehalten, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist unser Lager verlassen haben oder wenn der Käufer/Auftraggeber informiert wurde, dass die Ware zur Abholung bereitgestellt wurde.

Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt zur Geltendmachung von Rechten erst nach angemessener, mindestens 30 Werktage betragender Nachfrist. Bei unverschuldeter Nichteinhaltung entstehen keine Schadensersatzansprüche, und der Käufer/Auftraggeber stellt uns von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3.5. Bei Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt (wozu auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Arbeitskampfmaßnahmen wie beispielsweise Streik sowie Aussperrung dazu zählen) befreien sich die Vertragspartner gegenseitig für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Insbesondere bei solchen Betriebsstörungen, die länger als die in Abs. 3. 4. angegebene Frist dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren einander unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

3.6. Ernsthafte Betriebsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt berechtigen uns ferner, vom Vertrag zurückzutreten.

3.7. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ist in den Fällen der Absätze 3.5.und 3.6. ausgeschlossen. Dies gilt auch bei vertragswidriger, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir sie nicht verschuldet haben.

3.8. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder die Verzögerung auf vom Käufer/Auftraggeber veranlassten Umständen beruhen.

§ 4 Preise

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bestehenden Konditionen und Preislisten ab Werk (Lieferort).

4.2. Der Kaufpreis schließt keine Mehrwertsteuer, kein Porto, keine Verpackungs-, Versicherungs-, Verlade- und keine Frachtkosten ein. Diese werden gesondert berechnet. Anfallende rechtlich-öffentliche Gebühren (beispielsweise Zoll), sowie anfallende Bankgebühren sind ebenfalls vom Käufer/Auftraggeber zu tragen.

4.3. Wenn zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung mehr als 4 Monate liegen, wird die Preisliste ab Werk (Lieferort) zum Lieferzeitpunkt gelten, wenn zwischenzeitlich eine Preiserhöhung unserer Produkte durch Preissteigerung wesentlicher Vorprodukte notwendig geworden ist.

4.4. Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den Käufer/Auftraggeber werden dem Käufer/Auftraggeber berechnet.

4.5. Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Käufer/Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1. Wir sind berechtigt, die Auftragsannahme und Durchführung von Vorkasse abhängig zu machen.

5.2. Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Bereitstellung am Lieferort fällig. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem unserer Konten gutgeschrieben wurde. Zahlungen sind in Euro zu leisten.

5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in banküblichem Umfang, mindestens jedoch 8 % über dem Basiszinssatz.

5.4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und bei entsprechender Vereinbarung akzeptiert. Anfallende Diskonten, Wechselspesen, Bankgebühren und sonstige bankübliche Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer/Auftraggeber. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, können wir sofortige Barzahlung fordern.

5.5. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht lediglich bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

5.6. Wenn der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seine Zahlungen einstellt, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld mit Ausnahme der verjährten Forderungen fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks/Wechsel angenommen haben. Wir sind außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner können wir weitere Lieferungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Barzahlung aller Lieferungen verlangen, sowie aus dem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag auszutreten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

6.2. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Käufer/Auftraggeber nicht gestattet. Bei Verkauf der Vorbehaltsware, oder sonstige Entstehung von Rechten von Dritten an der Ware, tritt der Käufer/Auftraggeber die Forderungen, die ihm gegenüber diese Dritten entstehen, an uns (verlängerter Eigentumsvorbehalt) im Verhältnis des geschuldeten Betrags ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Dritten (Schuldner) anzuzeigen.

6.3. Bei Zahlungsverzug und nach wiederholter erfolgloser Forderung nach Zahlung sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Zu diesem Zwecke gestattet uns der Käufer/Auftraggeber das Betreten seines Ladenlokals. Der Käufer/Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Vorbehaltsware ab Ablauf der Nachfrist zur Zahlung (spätestens ab dem Datum der zweiten Zahlungserinnerung, oder ab dem Datum der Mahnung) in einem Bereich im Lokal gelagert wird, in welchem sich keine Betriebsgeheimnisse oder Ähnliches befinden, welche die Maßnahme unverhältnismäßig erscheinen ließe.

6.4. Der Käufer/Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit mit anderen Waren zu verarbeiten oder zu verbinden. In diesem Fall erwerben wir an der neuen Ware Miteigentum in Höhe des verhältnismäßigen Wertes der Vorbehaltsware in der verbundenen oder neu hergestellten Ware. Der Käufer/Auftraggeber tritt die Forderungen, die ihm gegenüber Kunden oder Kostenträgern entstehen, im Verhältnis des Miteigentums an uns ab.

6.5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.

§ 7 Gewährleistungsvereinbarungen und Haftung für Sachmangel

7.1. Untersuchung und Rügeobliegenheit:

7.1.1. Die Ware ist nach Erhalt unmittelbar zu prüfen und offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Mängelanzeige an uns schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels bei uns einzureichen. Mündliche Reklamationen wahren die Reklamationsfrist nicht.

7.1.2. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung stehen dem Käufer/Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich, und/oder ist die Ware bereits verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.

7.1.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Käufer/Auftraggeber offensichtlich ohne Interesse.

7.1.4. Im Falle der unbegründeten Mängelrüge trägt der Käufer/Auftraggeber sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten.

7.1.5. Bei Annahmeverzug des Käufers gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.2. Für das Verladen der Ware ist in jedem Fall der Käufer/Auftraggeber verantwortlich. Kosten aus Lade- und Wartezeiten gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers, sowie auch die Gefahren des Transports ab Lieferort. Dies gilt auch bei Lieferungen, welchen nicht gemäß Absatz 3.1. stattfinden, wie beispielsweise bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus, soweit nichts anderes vereinbart.

7.3. Wenn unsere Mitarbeiter beim Verladen der Ware behilflich sind, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers/Auftraggebers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

7.4. Beraten wir den Käufer/Auftraggeber in Wort, Schrift oder durch Versuche, so geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für uns, und es befreit den Käufer/Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

7.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Käufer/Auftraggeber abtreten. Wir haften wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

7.6. Die geschuldeten inneren und äußeren Eigenschaften der Ware bestimmen sich nach den vereinbarten Spezifikationen, mangels solcher nach unseren Produktbeschreibungen und Kennzeichnungen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, Angaben in Sicherheitsdatenblättern, Angaben zur Verwendbarkeit der Waren und Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen.

7.7. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren die Gewährleistungsrechte des Käufers/Auftraggeber gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der gelieferten Ware ein Jahr nach Abgabe der Ware.

7.8. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich, schriftlich und gerichtet auf ein konkretes Produkt abgegeben wurde. Werden Garantieerklärungen abgegeben, so gelten sie nur gegenüber dem konkreten Käufer/Auftraggeber.

§ 8 Allgemeine Haftung

8.1. Ansprüche des Käufers/Auftraggebers auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt jedoch unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen vertragswesentlichen Pflichtverletzungen, und schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Hier haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur auf Ersatz der vertragstypischen und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine wesentlichere Vertragspflicht, die unter eine von uns gewährte Garantie oder Zusicherung fällt, durch uns verletzt worden ist.

8.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben ungerührt.

8.4. Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen nur bei schuldhaftem Handeln zum Rücktritt vom Vertrag.

8.5. Von Haftungsansprüchen Dritter stellt der Käufer/Auftragsgeber uns frei, soweit der Schaden vom Käufer /Auftraggeber zu vertreten war.

8.6. Unsere Benutzungshinweise werden dem Käufer/Auftragsgeber ausgehändigt. Dieser stellt sicher, dass die Benutzungshinweise dem Endanwender zugänglich gemacht werden. Der Käufer/Auftragsgeber stellt uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund fehlerhafte Benutzung unserer Produkte frei.

8.7. Wir sind Hersteller und Lieferant von Medizinprodukten, die überwiegend individuell erstellt werden (der Begriff "individuell" bedeutet, dass die Produkte für die spezifischen Bedürfnisse von konkreten Personen hergestellt wurden). Somit können wir für gebraucht gekaufte Produkte nicht haften. Für den medizinischen Erfolg und für den Rehabilitationserfolg bei der Anwendung unserer Produkte können wir keine Gewähr übernehmen, da diese sich zum größten Teil außerhalb unseres Einflussbereiches befinden.

§ 9. Zulassungsverfahren

Unsere Produkte sind nur zugelassen und dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, die in unserer Produktbeschreibung und in der darin angegebenen Weise angegeben sind. Der Käufer/Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für jegliche Verwendung unserer Produkte für andere Zwecke oder auf eine andere Weise. Der Käufer/Auftraggeber sollte beachten, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind, Sondergenehmigungen erforderlich sein können.

Der Käufer/Auftraggeber ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob Genehmigungen erforderlich sind und ist ebenso dafür verantwortlich, diese zu erhalten. Auf Wunsch und auf Kosten des Käufers/Auftraggebers unterstützen wir ihn dabei.

§ 10. Datenspeicherung

Sämtliche Daten der Geschäftsbeziehung werden elektronisch gespeichert und dürfen nur unter der Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, genutzt und weitergegeben werden. Wir behalten uns vor, ausschließlich die technischen Daten und nur zum Zwecke der technischen Weiterentwicklung unserer Produkte zu nutzen.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der Romedis GmbH, Georg-Wiesböck-Ring 5A, D-83115 Neubeuern, Deutschland.

§ 12 Gerichtsstand und Anwendbares Recht

11.1. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnisse zwischen uns und unsere Käufer/Auftraggeber ist der Sitz der Romedis GmbH.

11.2 Die gesamte Rechtsbeziehung unterliegt deutschem Recht.

§ 13 Salvatorische Klausel

Soweit eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam ist, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die ungültige Bestimmung wird, soweit vorhanden, durch gesetzliche Vorschriften ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.01.2018 in Kraft.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Romedis GmbH, Neubeuern, für Verbraucher

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Verkaufs-, Zahlungs- und Reklamationsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen der Romedis GmbH gegenüber Verbrauchern (Verbraucher sind natürlichen Personen, die das Rechtsgeschäft nur zu einem Zweck abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann).

1.2. Bei jedem Auftrag und/oder vor jeder Bestellung weisen wir unsere Käufer/Auftraggeber ausdrücklich auf unsere AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung hin. Unsere AGB können auf unserer Internetseite abgerufen werden. Unsere AGB sind Bestandteil aller unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen.

1.3. Die Geltung anderer Bedingungen setzt unsere ausdrückliche schriftliche (auf Papier, E-Mail, Telefax oder Vergleichbarem) Bestätigung voraus. Unsere AGB gelten ergänzend für gesondert vereinbarte Bedingungen.

1.4. Die gesamte Geschäftsbeziehung unterliegt der Textform, somit können Erklärungen nicht nur auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift abgegeben werden, sondern auch als E-Mail, Telefax oder Vergleichbarem. Das Textformerfordernis kann nur schriftlich (auf Papier, E-Mail, Telefax oder Vergleichbarem) abgedungen werden, solange nicht anderes vereinbart wurde.

§ 2 Angebote und Bestellvorgänge

2.1. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich gemäß § 1.4. bestätigt haben. Mündliche Vereinbarungen unserer Angestellten im Zusammenhang mit Aufträgen werden erst durch unsere schriftliche (im Textform) Bestätigung verbindlich.

2.2. Die telefonische oder schriftliche Bestellung des Käufers/Auftraggebers ist ein bindender Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags. Wir akzeptieren eine Stornierung der Bestellung nur, wenn die Stornierung schriftlich innerhalb der nächsten 48 Stunden nach Eingang der Bestellung bei uns stattgefunden hat. Bei rechtzeitig eingereichtem Stornierungsauftrag erheben wir grundsätzlich keine Stornogebühren. Stornogebühren können jedoch fallen, wenn der Auftrag eine Sonderanfertigung (individuell erstellte Produkte) einschloss und wir bereits mit der Bearbeitung des Auftrags begonnen haben.

2.3. Ergänzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie beispielsweise „wie bereits geliefert“, „wie gehabt“ oder ähnliche Zusätze in unseren Angeboten beziehen sich ausschließlich auf die Qualität oder Quantität der Ware, jedoch nicht auf den Preis. Solche Angaben in Bestellungen des Käufers/Auftraggebers werden von uns auf eben dieser Weise verstanden.

2.4. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

2.5. Die in Produktkatalogen und -brochüre enthaltenen Angaben zu unseren Produkten oder Dienstleistungen sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware oder Dienstleistung dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.6. Bei offensichtlich fehlerhaften Preisangaben in unseren Katalogen, Broschüren, Flyern und dergleichen sind wir ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Lieferungsbedingungen

3.1. Lieferzeiten werden von uns individuell für den konkreten Auftrag vereinbart.

3.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies den Käufer/Auftraggeber zumutbar ist und für ihn keine zusätzlichen Kosten (Versand und Verpackung) entstehen. Im diesem Fall sind wir auch berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.

3.3. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt zur Geltendmachung von Rechten erst nach angemessener, mindestens 30 Werktage betragender Nachfrist. Bei unverschuldeter Nichteinhaltung entstehen keine Schadensersatzansprüche.

3.4. Bei Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt (wozu auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Arbeitskampfmaßnahmen, wie beispielsweise Streik sowie Aussperrung zählen) befreien sich die Vertragspartner gegenseitig für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Insbesondere bei solchen Betriebsstörungen, die länger als die in Abs. 3. 3. angegebene Frist dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren einander unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

3.5. Ernsthafte Betriebsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt berechtigen uns ferner, vom Vertrag zurückzutreten.

3.6. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ist in den Fällen der Absätze 3.4. und 3.5. ausgeschlossen.

3.7. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf vom Käufer/Auftraggeber veranlassten Umständen beruht.

§ 4 Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bestehenden Konditionen und Preislisten ab Werk (Lieferort).

4.2. Wenn zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung mehr als 4 Monate liegen, wird die Preisliste ab Werk zum Lieferzeitpunkt gelten, wenn zwischenzeitlich eine Preiserhöhung unserer Produkte durch Preissteigerung wesentlicher Vorprodukte notwendig geworden ist.

4.3. Unsere Preise schließen keine Mehrwertsteuer, kein Porto, keine Verpackungs-, Versicherung-, Verladungs- und keine Frachtkosten ein. Diese werden gesondert berechnet. Anfallende rechtlich-öffentliche Gebühren (beispielsweise Zoll), sowie anfallende Bankgebühren sind ebenfalls vom Käufer/Auftraggeber zu tragen.

4.4. Wir sind berechtigt, die Auftragsannahme und Durchführung von Vorkasse abhängig zu machen.

4.5. Der Kaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem unserer Konten gutgeschrieben wurde. Zahlungen sind in Euro zu leisten.

4.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in banküblichem Umfang, mindestens jedoch 5 % über dem Basiszinssatz.

4.7. Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Käufers/Auftraggebers werden dem Käufer/Auftraggeber berechnet.

4.8. Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Käufer/Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

4.9. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und bei entsprechender Vereinbarung akzeptiert. Anfallende Diskonten, Wechselspesen, Bankgebühren und sonstige bankübliche Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer/Auftraggeber. Werden angenommene Wechsel von der Bank nicht diskontiert, können wir sofortige Barzahlung fordern.

4.10. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht lediglich bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

4.11. Wenn der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seine Zahlungen einstellt, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, oder wenn uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner können wir weitere Lieferungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Barzahlung aller Lieferungen verlangen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

§ 6 Gewährleistungsvereinbarungen und Haftung für Sachmängel

6.1. Geringfügige, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von der Größe, Qualität, Farbe oder dem Gewicht in unseren Produkten gelten nicht als Mängel, sofern die vereinbarte Funktionalität der Ware nicht erkennbar beeinträchtigt ist. Wir haften nicht für typischen Sachschäden entstanden aus einer gewöhnlichen Verwendung (Gebrauchsspuren, u. ä.). Wir haften auch nicht für Schaden, welche aufgrund einer unsachgemäßen Installation oder unsachgemäßen Verwendung oder Handhabung resultieren oder die Folge von einer von uns nicht genehmigter Modifikation oder Reparatur durch den Käufer/Auftraggeber oder durch einen Dritte sind. Die Mängelhaftung erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die auf Naturgewalten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

6.2. Bei Feststellung von Mängeln der gelieferten Ware hat der Käufer/Auftraggeber zur Wahl, den Mangel beseitigen zu lassen oder sich eine mangelfreie Ware liefern zu lassen (Nacherfüllung). Wir können die vom Käufer/Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Käufer/Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel offensichtlich nicht erheblich und/oder ist die Ware bereits verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.

6.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Käufer/Auftraggeber offensichtlich ohne Interesse.

6.4. Im Falle der offensichtlich unbegründeten Mängelrüge trägt der Käufer/Auftraggeber sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten.

6.5. Beraten wir den Käufer/Auftraggeber in Wort, Schrift oder durch Versuche, so geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für uns, und befreit den Käufer/Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

6.6. Die geschuldeten inneren und äußeren Eigenschaften der Ware bestimmen sich nach den vereinbarten Spezifikationen, nur mangels solcher nach unseren Produktbeschreibungen und Kennzeichnungen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke, Angaben in Sicherheitsdatenblättern, Angaben zur Verwendbarkeit der Waren und Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen, Garantien oder Konformitätserklärungen.

6.7. Soweit nichts anderes vereinbart verjähren Gewährleistungsrechte des Käufers/Auftraggebers gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der gelieferten Ware zwei Jahre nach Ablieferung der Ware.

6.8. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich, schriftlich und gerichtet auf ein konkretes Produkt abgegeben wurde. Werden Garantieerklärungen abgegeben, so gelten sie nur gegenüber dem konkreten Käufer/Auftraggeber, für den sie ausgestellt wurde.

§ 7 Allgemeine Haftung

7.1. Ansprüche des Käufers/Auftraggebers auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere ist eine verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt jedoch unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen vertragswesentlichen Pflichtverletzungen und schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Hier haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur auf Ersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden und nur soweit eine wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt worden ist. Dasselbe gilt im Fall einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die unter eine von uns gewährte Garantie oder Zusicherung fällt.

7.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben ungerührt.

7.4. Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen nur bei schuldhaftem Handeln zum Rücktritt vom Vertrag.

7.5. Wir sind Hersteller und Lieferant von Artikeln im Bereich der Medizintechnik. Die Medizinprodukte werden überwiegend individuell erstellt. Somit können wir für gebraucht gekaufte Produkte nicht haften, es sie denn, das konkrete Produkt wurde nicht individuell gefertigt. In diesem Fall verjähren die Gewährleitungsrechte ein Jahr gerechnet ab dem Lieferungsdatum, jedoch nur wenn wir und nicht Dritte der Verkäufer des gebrauchten Produkts sind.

Für den medizinischen Erfolg und für den Rehabilitationserfolg bei der Anwendung unserer Produkte können wir keine Gewähr übernehmen, da diese sich zum größten Teil außerhalb unseres Einflussbereiches befinden.

§ 8. Zulassungsverfahren

Unsere Produkte sind nur zugelassen und dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, die in unserer Produktbeschreibung und in der darin angegebenen Weise angegeben sind. Der Käufer/Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für jegliche Verwendung unserer Produkte für andere Zwecke oder auf eine andere Weise. Der Käufer/Auftraggeber sollte beachten, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind, Sondergenehmigungen erforderlich sein können.

Der Käufer/Auftraggeber ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob Genehmigungen erforderlich sind und ist ebenso dafür verantwortlich, diese zu erhalten. Auf Wunsch und auf Kosten des Käufers/Auftraggebers unterstützen wir ihn dabei.

§ 9 Datenspeicherung

Sämtliche Daten der Geschäftsbeziehung werden elektronisch gespeichert und dürfen nur unter der Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, genutzt und weitergegeben werden. Wir behalten uns vor, rein technische Daten nur zum Zwecke der Weiterentwicklung unserer Produkte zu nutzen.

§ 10 Anwendbares Recht

Die gesamte Rechtsbeziehung unterliegt deutschem Recht.

§ 11 Salvatorische Klausel

Soweit eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam ist, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die ungültige Bestimmung wird, soweit vorhanden, durch gesetzliche Vorschriften ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 01.01.2018 in Kraft.

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